KOSTEN

Im Rahmen meiner Privatpraxis für Psychotherapie, Coaching und Paarberatung kann ich Privatversicherten und Selbstzahlenden je nach zeitlicher Flexibilität freie Termine anbieten. Unter bestimmten Umständen können aber auch gesetzlich Versicherte über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Die privaten Krankenkassen (PKK) und die Beihilfestellen (BHS) übernehmen normalerweise ohne weiteren Antrag die probatorischen und somit ersten Sitzungen. Je nach Krankenkasse und Tarif muss dann für weitere Therapiesitzungen ein Psychotherapieantrag gestellt werden, entweder für eine Kurzzeittherapie mit 25 Stunden oder als Langzeittherapie mit 45 Stunden. Nach der Bewilligung werden die Kosten von der Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle übernommen, wobei Sie die von meinem Abrechnungsinstitut gestellten Rechnungen bei Ihrer Versicherung einreichen.

Hier erfahren Sie mehr zu den jeweiligen Optionen:
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNG/
BEIHILFE

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von der Privaten Krankenkasse/Beihilfestelle in vollem Umfang übernommen.

Da hierfür die jeweiligen Tarifbedingungen relevant sind, bitte ich Sie, sich im Vorfeld selbst bei Ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle zu informieren, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

KOSTENERSTATTUNGSVERFAHREN

Die Wartezeiten bei Psychotherapeuten mit Kassenzulassung können zwischenzeitig auch sehr lang sein. Ihnen steht aber, bei ausreichender Indikation, eine zeitnahe Behandlung zu. In Einzelfällen kann Ihre gesetzliche Krankenkasse daher entscheiden Ihre Psychotherapie auch bei einer psychotherapeutischen Privatpraxis zu übernehmen.

Dies läuft dann über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren, wobei es, ähnlich wie bei Privatversicherten, zu einem direkten Abrechnungsverhältnis zwischen Ihnen und mir kommt, Ihre Krankenkasse Ihnen die Kosten im Anschluss aber erstattet. Falls dies für Sie relevant sein könnte, bitte ich Sie sich bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse über das Verfahren und die notwendigen Schritte zu informieren. Gerne stehe ich Ihnen bei der Umsetzung des Verfahrens zur Seite.

SELBSTZAHLER*INNEN

Sie können sich, unabhängig von Ihrer Versicherung dazu entscheiden die Kosten für die Psychotherapie selber zu tragen.

Auch hier orientiert sich die Abrechnung an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).